Nutzungsrechte

Räumliche Beschränkung
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt weltweit uneingeschränkt für sämtliche Verwertungsarten .

Klärung Rechte Dritter
Der Lizenzgeber überträgt ausschließlich das fotografische Nutzungsrecht. Die Klärung anderer Rechte an der Aufnahme,

insbesondere von Persönlichkeits-, Marken- und Designrechten, obliegt dem Lizenznehmer selbst. Der Lizenzgeber
übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Exklusivität
Der Lizenznehmer erhält ein einfaches Nutzungsrecht.

Zeitliche Beschränkung
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich unbeschränkt.

Urhebernennung
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung an üblicher Stelle auf den Urheber der Aufnahme hinzuweisen.
Die Urhebernennung hat zu lauten: Evangelische Kirchengemeinde Auf dem Berg

Recht zur Unterlizenzierung
Der Lizenznehmer ist nicht zur Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte berechtigt. Derartige Unterlizenzen können nur
durch den Lizenzgeber eingeräumt werden.

Schöpfung
Der Lizenzgeber versichert, die Aufnahme selbst erstellt zu haben und somit Urheber zu sein.

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